Leistungen der Pflegekasse
Welche Staatlichen Leistungen gibt es durch die Pflegekasse
Wenn einer der fünf Pflegegrade vorliegt stehen Ihnen die unten aufgeführten Gelder durch den Staat zu, sollten Pflegesachleistungen durch den Pflegedienst in Anspruch genommen werden so kann sich das Pflegegeld anteilig reduzieren.
Pflegegrad 1 | 125,- € |
Pflegegrad 2 | 316,- € |
Pflegegrad 3 | 545,- € |
Pflegegrad 4 | 728,- € |
Pflegegrad 5 | 901,- € |
Welche Gelder kann man zusätzlich beziehen ?
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125,-€* monatlich, unabhängig vom Pflegegrad
Die Verhinderungspflege beläuft sich auf 1612,- € für maximal 42 Tage im Jahr. Wenn die Leistungen aus der Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen werden so kann sich der Betrag auf bis zu 2418,-€ erhöhen.
Die Verhinderungspflege kann ein mal im Jahr als ganzes abgerufen werden oder in Teilbeträgen, den Zeitpunk wann Sie das Geld abrufen liegt Ihnen frei.
Sie können jährlich bis zu 20.000,- Euro beim Finanzamt als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen, dadurch haben Sie eine Steuerersparnis von bis zu 4000,- Euro im Jahr.
Berechnungsbeispiel im Monat | |
Kosten der Betreuung | 2400,- € |
Pflegegeld bei Pflegegrad 3 | -545,- € |
Steuerersparnis 4000,-€ jährlich, monatlich 1/12 | -333,- € |
Verhinderungspflege 1612,-€ jährlich, monatlich 1/12 | -134,33,-€ |
Für Sie als Kunde monatliche verbleibenden Kosten | 1387,67-€ |